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Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Information über den Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Mitarbeitende des Caritasverbands Taunus können Hinweise über Verstöße, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, über diesen externen Link anonym an unsere beauftragte Meldestelle geben: www.sicher-melden.de

Über das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals einen EU-weiten standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße (Betrug, Korruption, Straftaten, o.ä.) erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern (Whistleblowern).

Zu beachten ist, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und einen Bezug zum Caritasverband Taunus e.V. (und dessen Mitarbeitenden) haben müssen. Die Hinweise werden geprüft und der*die Meldende über das Ergebnis sowie über Folgemaßnahmen informiert.

Informationen zur Datenverarbeitung: Hinweisgeber bei Nutzung des Hinweisgebersystems.

  • Adresse
Caritasverband Taunus e.V.
Rathausplatz 3-7
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
+49 6172 59760-0
+49 6172 59760-119
+49 6172 59760-0
+49 6172 59760-119
+49 6172 59760-119
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-taunus.de

Fragen zum Hinweisgeberschutzsystem

Sollten Sie Fragen zur Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der Plattform oder auch zur Vertraulichkeit haben, bzw. einen telefonischen Kontakt wünschen, können Sie sich gerne direkt an die cdg wenden.

Telefon: 05251 889 - 0128
E-Mail: hinweisgeberschutz@caritas-cdg.de

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