Ambulante Familienpflege
Als Schnittstellenangebot zwischen der Gesundheits- und Jugendhilfe ermöglicht sie einen niedrigschwelligen Zugang zu Familien in akuten Notsituationen - sei es bei Krankheit, Klinikaufenthalt oder in besonderen Belastungsmomenten. Sie basiert auf den drei Säulen der hauswirtschaftlichen, pflegerischen und pädagogischen Unterstützung.
Grundlagen
Die ambulante Familienpflege ist ein Hilfsangebot für Familien mit Kindern zur Überbrückung von vorübergehenden Not- und Krisensituationen, welches seit 1991 im Main-Taunus-Kreis besteht. Wir kooperieren eng mit dem örtlichen Jugendhilfeträger (für Maßnahmen nach § 20 SGB VIII, § 27 SGB VIII) und den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.
Sie können die Familienpflege in Anspruch nehmen:
- bei Klinik- oder Kuraufenthalten des betreuenden Elternteils
- bei akuter oder chronischer Erkrankung des betreuenden Elternteils
- bei Suchterkrankung eines Elternteils
- bei Entbindung und Risikoschwangerschaft
- bei körperlicher oder seelischer Überforderung in besonderen Problemsituationen
- bei fehlenden Strukturen und Fertigkeiten zur Haushaltsführung