Fachstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorge - Ehrenamtliche Betreuer:in
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Projekt-Beschreibung
Etwa 80 % der Betreuungen werden von Angehörigen oder Ehrenamtlichen durchgeführt.
Wer kann alles eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen?
Jede volljährige Person kann ehrenamtliche Betreuer:in werden.
Aufgabe
- Führung einer rechtlichen Betreuung für einen Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung - Vertretung der/des Betreuten in allen Bereichen, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden, z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthalt und Unterbringung, Postangelegenheiten, Organisation ambulanter Hilfen… - Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen des betreuten Menschen
Zielgruppe
Erwachsene jeden Alters
Einsatzort
65830 Kriftel
Beginn (Einsatz)
ab sofort
Ende (Einsatz)
Kein Enddatum
Zeitaufwand
- Monatlich 8 – 10 Stunden je nach Betreuung - Alle 2 Monate Austauschtreffen mit anderen Betreuerinnen und Betreuern
Darauf können Sie sich freuen
- Vom Amtsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer:innen werden durch uns beraten und begleitet.
- Die Fachstelle stellt jedem ehrenamtlichen Betreuter:in eine:n festen Ansprechpartner:in zur Seite.
- Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass die Fachstelle rechtliche Betreuung & Vorsorge die Verhinderungsbetreuung übernimmt.
- Zudem bieten wir ein interessantes und umfangreiches Jahresprogramm an. Dies beinhaltet die Schulung nach dem hessischen Curriculum sowie Austauschtreffen und fachliche Informationsveranstaltungen.
- Sie haben mit uns die Möglichkeit eine Tandem-Betreuung zu führen. Eine "Tandem-Betreuung" bedeutet, dass wir Sie in speziellen Angelegenheiten unterstützen.
Wir wünschen uns
- Kontaktfreude, freundliches Auftreten - Mut, Verantwortung zu übernehmen - Positive Lebenseinstellung - Einfühlungsvermögen