Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Caritasverband Taunus e. V. ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei mit den Anforderungen der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie den zukünftigen Anforderungen des BFSG vereinbar.
Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge sowie ergänzender manueller Tests. Die letzte Überprüfung fand im Juni 2025 statt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Viele PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Es fehlen sinnvolle Alternativtexte, eine logische Lesereihenfolge, korrekte Linkauszeichnungen und semantische Strukturierungen. Dies betrifft insbesondere Dateien, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden. Ab dem 28.06.2025 werden neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei erstellt.
- Einige eingebettete oder verlinkte Videos enthalten gesprochene Sprache, aber keine Untertitel oder keine textbasierten Alternativen. Darüber hinaus fehlen bei rein visuellen Inhalten ergänzende beschreibende Texte.
- Einige Bilder und Logos sind nicht mit geeigneten Alternativtexten oder ausreichend sprechenden Linktexten versehen. Zudem sind verlinkte oder inhaltstragende Bilder nicht korrekt gekennzeichnet. Einzelne grafische Inhalte weisen ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
- Es stehen aktuell keine Inhalte in leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Eine entsprechende Verlinkung auf der Startseite ist ebenfalls nicht vorhanden. Die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache inklusive Navigationserklärungen und Barrierefreiheitserklärung ist geplant.
- Auf mehreren Seiten ist die HTML-Struktur fehlerhaft. Überschriften, Listen, Zitate und Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet. Die Suchfeld-Beschriftung erfolgt nur per "placeholder", was für Screenreader problematisch ist. Außerdem beruhen einzelne Anleitungen oder Hinweise ausschließlich auf visuellen Merkmalen wie Position oder Farbe. Zudem sind einzelne Links, insbesondere in der Navigation, nicht eindeutig ausgezeichnet oder mit nicht eindeutigen ARIA-Labels versehen.
- Formulare unterstützen keine Autovervollständigung (autocomplete) und zeigen bei fehlerhaften Eingaben keine ausreichenden Hilfestellungen oder Korrekturvorschläge. Einzelne Elemente sind nicht korrekt beschriftet oder für assistive Technologien eindeutig erkennbar.
- Einige interaktive Elemente wie Buttons, Filter oder Formularelemente sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Die Fokusreihenfolge folgt nicht immer der visuellen Anordnung. Teilweise fehlt eine sichtbare Fokusmarkierung.
- Einzelne Inhalte sind nicht korrekt sprachlich ausgezeichnet. Steuerelemente wie Auswahllisten oder Telefonnummernfelder werden von Screenreadern nicht korrekt interpretiert (z. B. als "Link" statt als "Auswahlfeld").
Geplante Maßnahmen
Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben. Ziel ist eine umfassende barrierefreie Gestaltung aller zentralen Inhalte und Funktionen auf www.caritas-taunus.de gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Kontakt und Feedback
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.caritas-taunus.de auffallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form, wenden Sie sich bitte an:
Caritasverband Taunus e.V.
Rathausplatz 3-7
61348 Bad Homburg v.d. Höhe
Verbandszentrale 06172 59760-0
E-Mail: Info@caritas-taunus.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung von www.caritas-taunus.de benachteiligt zu sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Stand der Erklärung: 30. Juni 2025