MAV Ticker
MAV-Ticker
Liebe KollegInnen,
"Die AVR der Caritas erhalten eine neue, am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnte Struktur" (Quelle: homepage der "akmas")
Nicht nur der bisher bekannte Aufbau in den verschiedenen Anlagen verändert sich; auch viele bisher mehrfach aufgeführte Inhalte (z.B. Regelungen zur Arbeitszeit, Urlaub und Pausen) werden nicht mehr extra aufgeführt, sondern werden verschlankt dargestellt. (Hinweis auf die "aushangpflichtigen Gesetzen" auf Laufwerk "Unit").
Beispielweise wird aus dem bisher bekannten Weihnachts- und Urlaubsgeld eine "Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt".
Besondere Auswirkungen hat die neue AVR 2027 auf die Mitarbeiter*Innen, die bisher in der Anlage 2/2d/2e eingruppiert sind (Betreuungskräfte, Fahrer, Hauswirtschaftskräfte, MA in der Verwaltung u.a.).
Diese haben die Möglichkeit, ab dem 01.01.2027 nur auf eigenen Antrag in die neueEntgeltordnung übergeleitet zu werden (ein Gesamtzeitraum für die Möglichkeit der Überleitung ist bis zum 01.01.2036 gegeben).
Welche finanziellen Auswirkungen sich daraus für den einzelnen MA ergeben, kann nicht pauschal gesagt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab (Familienplanung, beruflicher Werdegang u.a.).
Dienstgeber und MAV dürfen zwar informieren, aber die Entscheidung, ob eine Überleitung gewünscht wird, muss der MA selber treffen.
MA können auch in der bisherigen Vergütungsgruppe verbleiben, auch diese wird sich tariflich weiterentwickeln.
Die Personalabteilung und die MAV werden Anfang Juli 2026 eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Thema durchführen (Online und als "Konserve" hinterlegen).
Wir bitten diese Veranstaltung abzuwarten, damit die Kolleginnen der Personalabteilung nicht von Anfragen überrollt werden.
Ab dem 01.06.2026 kann über den sogenannten "Auskunftsanspruch" der MA von der Personalabteilung seine aktuelle Vergütungsgruppe, Stufenzugehörigkeit und Ziffer erfragen und erhält von dort auch die Auskunft, wie er eingruppiert wird, wenn er eine Überleitung beantragen würde.
Die Vergütungsgruppe findet sich normalerweise auch im Arbeitsvertrag und der Gehaltsabrechnung.
In unserem Verband betrifft es momentan 163 MA, die in Anlage 2 eingruppiert sind.
Auf der Homepage von Akmas findet sich ein Überleitungsrechner (leider ohne Gewähr) und weitere ergänzende Fragen und Antworten.
https://www.akmas.de/themen/arbeitsrecht-und-avr/avr2027/neue-avr-caritas-kommen-2027.html
Für Rückfragen steht Ihnen die MAV gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
MAV Caritasverband Taunus e. V.