Gemeinschaftliches Wohnen
Eine Wohngemeinschaft, die das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Ressourcen und Handicaps fördert und Übergänge in Arbeit und Wohnen schafft, die Rahmenbedingungen für Teilhabe an der Gesellschaft zu schaffen.
Mit Unterstützung einer versierten Fachkraft soll mit und durch die Bewohner Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert werden sowie zu solidarischem Handeln und wechselseitiger Unterstützung ermutigt werden. Notwendige Assistenzleistungen werden möglichst durch die Gemeinschaft erbracht. Zusatzleistungen können individuell organisiert durch ambulante Dienste gewährleistet werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner sind Menschen, die ein gemeinschaftliches Wohnen bejahen und mittragen und sich dementsprechend einbringen.
Durch die baulichen Voraussetzungen können Erwachsene mit körperlichen Einschränkungen wie auch Menschen aus Gemeinschaftsunterkünften, die keine, ihrem Bedarf entsprechende Rahmenbedingungen vorfinden oder Menschen, die einen Bedarf an sozialer Gemeinschaft zur Überwindung ihrer Isolation haben, dort wohnen.
Gemeinschaftliche Anliegen werden im Rahmen der bestehenden Hausordnung gemeinschaftlich entschieden. Arbeiten um die Liegenschaft werden durch die Bewohner erbracht.