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Gremien

Der Caritasverband Taunus e.V. ist ein eingetragener Verein mit den Organen: Mitgliederversammlung, Caritasaufsichtsrat und Vorstand.

Vorstand

Vorstand Caritasverband TaunusVorstand: Ludger Engelhardt-Zühlsdorff und Eugenie Riffel  © ak

Der Vorstand leitet den Verband auf Grundlage der von den Verbandsorganen bestimmten Entscheidungen und Ordnungen in Übereinstimmung mit kirchlichen und staatlichen Vorschriften und der Verbandssatzung. Er führt die laufenden Geschäfte und ist für die Ausführung der Beschlüsse der Verbandsorgane verantwortlich. 

Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere die

  1. Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Caritasaufsichtsrates,

  2. Vorlage des Jahresberichtes sowie des Jahresabschlusses bei der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand stellt dem Aufsichtsrat die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung.

Der Vorstand nimmt die Rechte und Pflichten für den Verband als Dienstgeber nach arbeits- und sozialversicherungs-rechtlichem Verständnis wahr und ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten. Darüber hinaus hat er Sorge für die seelsorgerische Begleitung des Verbandes und seiner Mitarbeitenden zu tragen.

Caritasaufsichtsrat

Der Caritasaufsichtsrat berät und entscheidet über verbandliche, politische und fachliche Fragen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Ihm obliegt die Aufsicht und Kontrolle über den Vorstand.

Dem Caritasaufsichtsrat obliegt insbesondere aber nicht ausschließlich:

  • die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Vorstandes,
  • Unterstützung, Beratung und Kontrolle des Vorstands sowie zu diesem Zweck erforderliche Anforderung von Unterlagen und Informationen über die Angelegenheiten des Verbandes,
  • die Bestimmung einer Prüfungsgesellschaft und Festlegung des Prüfungsumfanges sowie die Entgegennahme des Prüfungsberichtes,
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplanes,
  • Erstellen eines Jahresberichtes für die Mitgliederversammlung,
  • Erlass einer Wahlordnung für den Caritasaufsichtsrat, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist,
  • Empfehlung für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung,
  • die Genehmigung einer Geschäftsordnung für den Vorstand,
  • die Vorbereitung der Mitgliederversammlung gemeinsam mit dem Vorstand,
  • Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, die Entscheidung über zustimmungspflichtige Entscheidungen und Rechtsgeschäfte nach § 18,
  • die Entscheidung über die Gründung von oder der Beteiligung des Caritasverbandes an juristischen Personen,
  • die Beschlussfassung zu Bestellung der Vertreter der Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung und ggf. Aufsichtsräten der eigenen Unternehmen oder Unter-nehmensbeteiligungen.
  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats:
    Pfarrer Andreas Unfried, Barbara Steinbrinker, Matthias Drexelius, Dr. Johannes Fritz, Uwe Kalte, Barbara Lecht, Stephan Lenz, Dr. Peter Waldbach, Stephan Zalud.
    Den Vorsitz hat Herr Pfarrer Andreas Unfried und stellvertretende Vorsitzende ist Frau Barbara Steinbrinker

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • die Beratung und Entscheidung der Grundfragen der Caritas,
  • die Wahl der Mitglieder des Caritasaufsichtsrates,
  • die Wahl der zu wählenden Vertreter für die Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg,
  • die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands
  • die Entgegennahme des Jahresberichtes des Caritasaufsichtsrates,
  • die Genehmigung des Jahresabschlusses auf Empfehlung des Caritasaufsichtsrates,
  • die Entlastung des Vorstands auf Empfehlung des Caritasaufsichtsrates,
  • die Entlastung des Caritasaufsichtsrates,
  • die Beschlussfassung über Änderung der Satzung und Auflösung des Verbandes gem. § 20 dieser Satzung.

 

Mitglieder des Verbandes

Persönliche Mitglieder sind Einzelpersonen, die entweder konkret und aktiv bei der Erfüllung der caritativen Aufgaben mitwirken oder deren Erfüllung unterstützten.

Korporative Mitglieder sind Träger von Einrichtungen und Diensten, die ebenfalls caritative Aufgaben innerhalb der katholischen Kirche erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Pfarreien des Bezirkes Hochtaunus und Main-Taunus.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand, eine Mitgliedschaft erlischt in der Regel durch eine Austrittserklärung.

Für die Erfüllung der Mitgliedschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten:  

  • die Zahlung eines jährlichen Beitrages in Höhe von 18,00 €
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit
  • sonstige Förderung.
  • Kontakt
Caritasverband Taunus e.V.
Rathausplatz 3-7
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
+49 6172 59760-0
+49 6172 59760-119
+49 6172 59760-0
+49 6172 59760-119
+49 6172 59760-119
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-taunus.de

Satzung

Satzung Caritasverband Taunus e.V. als PDF herunterladen
PDF | 700,2 KB

Satzung Caritasverband Taunus e.V.

  • Kontakt
Nippgen-van Dijk, Mathias
Mathias Nippgen-van Dijk
Stabsstelle Caritaskultur
+49 6172 59760-106
+49 6172 59760-106
mathias.nippgen-vanDijk@(BITTE ENTFERNEN)caritas-taunus.de

Mitgliedsantrag

Mitgliedsantrag als PDF herunterladen
PDF | 312,3 KB

...weil jede helfende Hand zählt.

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