Zulassungsstopp für Integrationskurse trifft 130.000 Geflüchtete - Caritasverband Taunus e.V. warnt vor gravierenden Folgen für Integration.
Der Caritasverband Taunus e.V. zeigt sich besorgt über den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verhängten Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse gemäß § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz. Laut einem Rundschreiben der regionalen BAMF-Koordinatorin vom 10. Februar 2026 werden sowohl bereits gestellte als auch zukünftige Anträge auf Kursteilnahme ab sofort abgelehnt. Betroffene werden auf Selbstlernangebote verwiesen oder können lediglich als Selbstzahlende teilnehmen.
Personengruppen ohne Zugang zur KostenübernahmeVon der Entscheidung betroffen sind insbesondere:
• Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz (§ 24 AufenthG)
• Personen mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 5 AufenthG)
• EU-Bürgerinnen und EU-Bürger• Asylsuchende im laufenden Verfahren
• Geduldete Personen
Damit verlieren bundesweit rund 130.000 Menschen den Anspruch auf geförderte Integrationskurse.
Gefahr einer Zwei-Klassen-Integration
Die Integrationskurse sind für den Caritasverband Taunus ein zentraler Baustein erfolgreicher Integration. Sie vermitteln nicht nur Sprachkenntnisse, sondern ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und erleichtern den Einstieg in Ausbildung und Arbeitsmarkt.
"Sprache öffnet Türen in unsere Gesellschaft und ermöglicht Teilhabe. Wer Menschen diese Möglichkeit vorenthält, schafft eine Zwei-Klassen-Integration", warnt Eugenie Riffel, Vorstand des Caritasverband Taunus e.V..
Der Zulassungsstopp bedeutet eine Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen Geflüchteter, eine schlechtere Arbeitsmarktintegration aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und die Gefährdung der bestehenden Integrationsinfrastruktur. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist eng mit den Integrationskursen verzahnt. Die Beratungsfachkräfte unterstützen Ratsuchende bei der Kurswahl, Antragstellung und begleiten sie während des gesamten Integrationsprozesses. Durch den Zulassungsstopp müssen die Kurskosten (inklusive Einstufungstest und Fahrtkosten) nun selbst getragen werden. Für viele ist dies finanziell kaum möglich.
Auch die Belastung der beratenden Fachkräfte wächst damit zunehmend. Neue gesetzliche Einschränkungen beim Zugang zu Beratungsangeboten sowie eine immer herausfordernde Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erschweren die Situation für die Mitarbeiter massiv."Unsere Fachkräfte erleben einen wachsenden Druck zwischen der hohen Erwartungshaltung der Klientinnen und Klienten und gleichzeitig immer geringeren realen Unterstützungsmöglichkeiten", so Janine Molitor, Einrichtungsleiterin der Caritas Beratung.
Rückschritt gegenüber früheren Erkenntnissen
Die Caritas erinnert daran, dass seit 2015 klar sei: Integration muss von Anfang an beginnen. Auch das Prinzip "Lernen statt Warten" habe sich als erfolgreich erwiesen. Die Annahme, dass Arbeit ohne ausreichende Sprachkenntnisse die Integration beschleunige, sei trügerisch.Sprache bleibe der Schlüssel - in Gesellschaft, Ausbildung und Arbeitsmarkt.
Der Caritasverband Taunus e.V. beteiligt sich daher eindringlich an dem Appell "Schaden abwenden! Lernsperre aufheben! Deutschkenntnisse fördern!" des Bündnis Gesamtprogramm Sprache retten und fordert, den Zulassungsstopp für Integrationskurse aufzuheben und die Teilhabe an Sprache für alle sicherzustellen!