Vorstand
Vorstand: Ludger Engelhardt-Zühlsdorff und Eugenie Riffel © ak
Der Vorstand leitet den Verband auf Grundlage der von den Verbandsorganen bestimmten Entscheidungen und Ordnungen in Übereinstimmung mit kirchlichen und staatlichen Vorschriften und der Verbandssatzung. Er führt die laufenden Geschäfte und ist für die Ausführung der Beschlüsse der Verbandsorgane verantwortlich.
Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere die
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Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Caritasaufsichtsrates,
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Vorlage des Jahresberichtes sowie des Jahresabschlusses bei der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand stellt dem Aufsichtsrat die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Der Vorstand nimmt die Rechte und Pflichten für den Verband als Dienstgeber nach arbeits- und sozialversicherungs-rechtlichem Verständnis wahr und ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten. Darüber hinaus hat er Sorge für die seelsorgerische Begleitung des Verbandes und seiner Mitarbeitenden zu tragen.